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Elterninfo 20.08.2021- (Hinweise zu Impfangeboten etc.)

Das Ganztagsgymnasium im Bochumer Norden

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Sehr geehrte/r Eltern,

in den ersten Tagen des Schuljahres haben wir doch wieder sehr viele Informationen erhalten, die wir Ihnen nun nach Rücksprache mit den Schulpflegschaftsvorsitzenden mitteilen. Wegen der Größe der uns verfügbar gemachten Anlagen erhalten Sie einen Teil der Anlagen in einer separaten Mail:

1. Nachweis der Testungen für Schülerinnen und Schüler

Grundsätzlich gelten alle Schülerinnen und Schüler bis 15 Jahren in Deutschland als schulpflichtig und müssen daher keine speziellen Testnachweise mit sich führen. Ab diesem Alter muss ein Schülerausweis als Nachweis mitgeführt werden. Ein Altersnachweis erfolgt über ein Ausweispapier, ein Schülerausweis ist auch jeweils nur in Kombination mit einem Ausweispapier gültig.

2. Impfangebote für Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren

Wir leiten Ihnen an dieser Stelle Informationen der Stadt Bochum weiter, die allen Schülerinnen und Schülern ab 12 Jahren im Impfzentrum ein Impfangebot machen wird. Hierfür werden Shuttlebusse organisiert, die ab Schule zum Impfzentrum und wieder zurück fahren werden. Die Entscheidung zur Organisation und Durchführung hat der Schulträger getroffen.

Nach Rücksprache mit anderen Bochumer Gymnasien werden wir in der kommenden Woche eine ungefähre Zahl an Schülerinnen und Schülern in den Klassen und JGS abfragen, die dieses Angebot wahrnehmen möchten, diese Zahl werden wir zur weiteren Planung der Stadt zur Verfügung stellen. Bitte besprechen Sie sich zu Hause, wie Sie mit dem Angebot umgehen möchten.

Angebot der Stadt:

Sek I
Wir möchten an dieser Stelle auf die aktuelle Erlasslage (Erlass vom 17.08.2021 des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW)) hinweisen, nach welcher für die Impfung bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 15 Jahren die Einwilligung mindestens eines Sorgeberechtigten vorliegen muss. Daher erhalten Sie anbei die notwendigen Unterlagen, welche im Vorfeld der Impfung ausgefüllt und von mindestens einem Sorgeberechtigten unterschrieben werden müssen. Ohne die Unterschriften eines Sorgeberechtigten könnte eine Impfung aus rein formaljuristischen Gründen nicht durchgeführt werden. Darüber hinaus bitten wir zur Impfung die Krankenversichertenkarte sowie (sofern vorhanden) den Impfausweis mitzubringen.
Ergänzend weisen wir darauf hin, dass Corona-Schutzimpfungen von 12 bis 15-Jährigen weiterhin jeweils mittwochs von 14 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 18 Uhr regelhaft im Impfzentrum Bochum durchgeführt werden. Hierfür ist eine Terminbuchung über das landesweite Portal der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) unter www.corona-kvwl.de/impftermin bzw. unter der kostenfreien Rufnummer 0800 116 117 02 vorzunehmen. Außer im Impfzentrum können Kinderimpfungen zudem grundsätzlich auch bei Kinder- und Jugendärzten durchgeführt werden.

Sek II
Momentan organisieren wir gerade die Impfbusse für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 2 zum Impfzentrum Bochum gemäß des Rundschreibens des Schulministeriums.
In der Woche vom 30.08-3.09.2021 werden jeden Tag je 3 Schulen angefahren.

Stellungnahme der Elternvertretung:

Vor dem Hintergrund der aktuell wieder stark ansteigenden Infektionszahlen und der Deltavariante begrüßen die gewählten Elternvertreter der HvK das Angebot der Stadt Bochum.
Es bleibt aber natürlich die individuelle Entscheidung der Schülerinnen und Schüler, bzw. die der jeweiligen Eltern, ob eine Impfung auf diesem Wege erfolgen soll. Das entsprechend dokumentierte schriftliche Einverständnis ist Voraussetzung für eine Impfung.

Wir bitten aber das Angebot in jedem Fall zum Anlass für eine (erneute) gewissenhafte Abwägung der Vor- und potentiellen Nachteile zu nehmen und eventuell alternativ einen Termin zur Beratung und ggf. Impfung bei einem (Kinder-)Arzt Ihres Vertrauens zu machen.

3. Raumlüfter in Bochum

Die folgende Nachricht leite ich Ihnen auf Wunsch des Pflegschaftsvorsitzenden weiter:

Sehr geehrte Damen und Herren,
als Interessensgemeinschaft für Luftfilter an Bochumer Schulen setzen wir uns dafür ein, dass in Klassenräumen mobile Luftfilter angeschafft werden dürfen.
Wir bitten um Weiterleitung des Schreibens an die Schulpflegschaft bzw. Klassenpflegschaften mit der Bitte um Verteilung an die Eltern der Schule.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Martin
Interessensgemeinschaft für Luftfilter an Bochumer Schulen

Mit freundlichem Gruß

M. Braß (Schulleitung)

1_008_mRNA_Anamnese_Einwilligung_interaktiv_2021-08-19

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Begleitbrief Luftfilter

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