Die Arbeit an der Heinrich-von-Kleist-Schule basiert auf dem staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag: Dieser Auftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht des jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Ausbildung, durch das Recht der Eltern auf eine Schulbildung ihres Kindes, durch die staatliche Aufgabe, die einzelne Schülerin und den einzelnen Schüler …