Die Arbeit an der Heinrich-von-Kleist-Schule basiert auf dem staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag:
Dieser Auftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht des jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Ausbildung, durch das Recht der Eltern auf eine Schulbildung ihres Kindes, durch die staatliche Aufgabe, die einzelne Schülerin und den einzelnen Schüler durch Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werthaltungen auf ihre Stellung als Bürgerin und Bürger mit den entsprechenden Rechten und Pflichten vorzubereiten sowie das Ziel, die Schülerinnen und Schüler für einen Bildungsweg an einer Hochschule bzw. berufsqualifizierende Bildungsgänge zu befähigen (vgl. §1 und §2 Schulgesetz NRW; 2016).
Die Heinrich-von-Kleist-Schule orientiert sich bei der Erfüllung dieses Auftrags an den in einem gemeinsamen Prozess entwickelten Leitsätzen zu den folgenden Bereichen.